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AnzeigeEin Unternehmen gründen – das gibt es zu beachten

Wer Unternehmer werden möchte, der muss einiges beachten. Dabei soll es hier nicht einmal primär um die formalen Voraussetzungen gehen, sondern um die Eignung des Einzelnen.

Wer sich selbständig macht, egal, ob als Einzelunternehmer oder Geschäftsführer eines Betriebs mit Angestellten, der muss vieles in Kauf nehmen.

Die meisten Gründer haben in den Anfangsjahren so gut wie keine Freizeit oder Urlaub. Sie arbeiten deutlich mehr, als Angestellte. Auch das Einkommen ist sehr gering. Schulden müssen zurückgezahlt, der übrig gebliebene Gewinn reinvestiert werden. Im Falle eines Taxiunternehmens etwa in zusätzliche Fahrzeuge und Angestellte. Aber auch die laufenden Kosten wollen bedient werden. Taxis verschleißen, gehen unvorhergesehen kaputt. Dies frisst finanzielle Mittel auf, die dann an anderer Stelle fehlen.

Diese Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten im Rahmen des eigenen Unternehmens zehren an den Nerven des Selbständigen. Wer sich dadurch aus der Bahn werfen lässt, der wird früher oder später aus gesundheitlichen Gründen das Handtuch werfen müssen.

Aber es gibt Menschen, denen dieser Stress nichts anhaben kann. Ja, sie genießen ihn sogar.

Auf jeden Fall sollte der angehende Gründer eines Taxiunternehmens eines Business-Plan aufstellen. Dieser verringert das Risiko, sich in ein unkalkulierbares Abenteuer zu stürzen. In so einem Plan werden erwartete Gewinne, Ausgaben für Taxis und deren Wartung und weitere Kosten niedergeschrieben. Wichtig ist dann, diese nicht schönzureden und lieber realistisch und konservativ zu bleiben.

Sollte der Business-Plan nahelegen, das Unternehmen nicht zu gründen, dann sollte man das akzeptieren und nach anderen, lukrativeren, Geschäftsfeldern Ausschau halten.

Was unterscheidet ein Taxiunternehmen von anderen Unternehmen?

Sie wohnen in Neustadt am Rübenberge und möchte ein Taxi in Neustadt am Rübenberge fahren? Und das nicht als Angestellter, sondern als Leiter eines eigenen Taxiunternehmens? Dann müssen Sie ein paar Dinge beachten, die diese Art von Unternehmen von anderen unterscheidet.

Um die aktuellen Regelungen zur Gründung in Ihrer Region in Erfahrung zu bringen, bietet sich das zuständige Amt oder die zuständige IHK Niederlassung an.

Grundsätzlich benötigen Sie eine Erlaubnis, um als Taxiunternehmer tätig zu sein. Dabei handelt es sich um die Taxikonzession, die ein paar formale Voraussetzungen hat:

  • Sie benötigen die fachliche Eignung
  • Sie müssen zuverlässig sein
  • Sie müssen die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Taxibetriebs nachweisen können

Die fachliche Eignung kann durch das Ablegen der entsprechenden Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden.

Noch ein Hinweis zu den Taxikonzessionen: Diese sind begrenzt und man muss sich in vielen Städten auf lange Wartezeiten einlassen. Somit besteht auch die interessante Alternative, nicht ein neues Taxiunternehmen zu gründen, sondern einen bestehenden Betrieb, der zur Veräußerung steht, zu übernehmen.

Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen muss jeder Taxifahrer, der angestellt werden soll, die Taxilizenz erfolgreich abgeschlossen haben. Bei der Prüfung zur Taxilizenz, die zum Führen eines Taxis berechtigt, werden unter anderem die Ortskenntnis und in manchen Fällen auch die Befähigung zum Funken abgeprüft. Außerdem muss der angehende Taxifahrer das 21. Lebensjahr vollendet haben, über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen und einen einwandfreien Leumund nachweisen können. Dieser wird durch das polizeiliche Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Punktekonto in Flensburg ermittelt.