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Arbeitnehmer genießen in Deutschland eine Vielzahl an Rechten, die die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit einem Arbeitgeber regeln. Das Arbeitsrecht umfasst aber auch Pflichten, die berufstätige Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Das Arbeitsrecht umfasst mehrere Gesetztestexte, dazu zählen das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Tarifvertragsgesetz. und das Mindestlohngesetz. Entsprechend umfangreich sind die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Wer arbeiten geht, muss wissen, welche Rechte er hat. Das gilt aber auch für Unternehmen. Auch sie haben gegenüber ihren Mitarbeitern Rechte. Unterschieden wird dabei in Hauptpflichten und Nebenpflichten.

Rechte und Pflichten im Überblick

Wer seine Arbeit gut machen will, muss wissen, was der Arbeitgeber erwartet. Arbeitnehmer müssen ihre Pflichte nicht nur kennen, sondern diese auch erfüllen. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Das ist aber keine Einbahnstraße, auch der Arbeitgeber hat Pflichten, an die er sich halten muss. So gibt es zum Beispiel für die Arbeitssicherheit und den Brandschutz Vorschriften, aber auch für den zu gewährenden Urlaub und die Arbeitszeit. Die wichtigsten Rechte sollten beide Seiten kennen, sodass für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils keine gravierenden Nachteile entstehen, wenn ihre jeweiligen Rechte beschnitten werden.

Die Vergütung ist eine Hauptpflicht des Arbeitgebers

Die meisten Menschen arbeiten, weil sie sich ihren Lebensunterhalt verdienen wollen oder müssen. Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, ist verpflichtet seine Arbeit zu erfüllen. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter für diese Arbeit zu entlohnen. Das ist eine der Hauptpflichten des Arbeitgebers. Wie hoch der Lohn ist, hängt vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Die Höhe des Lohns ist im Arbeitsvertrag hinterlegt, ebenso Regelungen die Vergütung von Überstunden oder andere Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Bonuszahlungen.
Das Mindestlohngesetz regelt, dass jedem Arbeitnehmer im Minimalfall der Mindestlohn zusteht. Außerdem steht jedem Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen zu. Dazu muss der Arbeitnehmer aber rechtzeitig seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Beschäftigte sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn sie krank sind und nicht zur Arbeit erscheinen. Die genaue Krankheit muss nicht mitgeteilt werden, aber es ist wichtig, seinem Arbeitgeber mitzuteilen, wie lange man voraussichtlich fehlen wird. Gesetzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Im Arbeitsvertrag können aber auch individuelle Fristen vereinbart sein.

Die Arbeitszeit: Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gesetze zur Arbeitszeit gewahrt werden. Dazu zählen beispielsweise die maximal erlaubten Arbeitszeiten. Arbeitnehmer dürfen nur 48 Stunden pro Woche arbeiten. In Ausnahmefällen ist eine Arbeitszeit von 60 Stunden mit anschließendem Ausgleich erlaubt. Jedem Arbeitnehmer stehen nach sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause zu. Die Pause dient der Erholung. Nach neun Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten im Gesetz vorgeschrieben.
Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern aber auch längere Pausen gewähren, denn es müssen die gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigt werden. Das heißt zwischen Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens elf Stunden freie Zeit liegen. Wenn es um Überstunden geht, haben Arbeitnehmer Rechte. Ob Überstunden geleistet werden müssen, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Erhält er keinen Passus zu Überstunden, kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nur sehr begrenzt bei Notfällen zu Überstunden auffordern. Überstunden werden immer noch häufig mit Klauseln im Arbeitsvertrag als mit dem Gehalt abgegolten gesehen. Diese sind nichtig, vor allem wenn kein Maximum definiert ist. Das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden.

Welche Regelungen gelten für den Urlaub?

Jeder Mensch benötigt Erholung und Urlaub. Dieser dient zum Ausgleich. Dieses Recht darf nicht beschnitten werden, in dem beispielsweise Anwesenheit zwischendrin verlangt wird oder der Arbeitnehmer telefonisch erreichbar sein muss. Das gesetzliche Minimum an Urlaubstagen liegt bei 20 Urlaubstagen, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Minderjährigen Auszubildenden stehen zusätzliche Urlaubstage zu. Dies gilt auch für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Urlaubszeit ist aber nicht nur ein Recht. Der Arbeitnehmer ist auch verpflichtet ihn zu nehmen. Resturlaub darf laut Gesetz nur bei einer Kündigung ausbezahlt werden.

Datenschutz: Was darf ein Unternehmen über seine Beschäftigten wissen?

Ein Arbeitgeber muss persönliche Daten seiner Mitarbeiter schützen. Jeder Mitarbeiter hat ein Auskunftsrecht gegenüber seinem Arbeitgeber. Diese betreffen die persönlichen Daten. Eine Videoüberwachung ist nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Videoüberwachung mit Ton ist gesetzlich am Arbeitsplatz verboten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine eigene Personalakte einzusehen. In der Personalakte sind beispielsweise Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen aber auch Abmahnungen.
Bei falschen Angaben haben Mitarbeiter das Recht, die Löschung zu verlangen. Beschäftigte sind ebenfalls zum Datenschutz verpflichtet. Auch sie müssen darauf achten, dass der Datenschutz eingehalten wird und sensible Daten nicht an Unbefugte gelangen. Außerdem unterliegen sie der Unterlassungspflicht. Arbeitnehmer dürfen Informationen über ihren Arbeitgeber, insbesondere interne Informationen, nicht an Dritte weitergeben. In vielen Arbeitsverträgen sind sogenannte Verschwiegenheitsklauseln.

Kündigung: Welchen Schutz haben Mitarbeiter?

Kein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern einfach aus Lust und Laune kündigen. Vor einer Kündigung sind Mitarbeiter durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Der Schutz greift, sobald ein Mitarbeiter sechs Monate zum Betrieb gehört, also die Probezeit überstanden hat. Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie gilt immer als das letzte Mittel, das heißt, ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter nach Abmahnungen kündigen, beispielsweise bei der groben Verletzung der Pflichten. Denn auch der Arbeitnehmer hat Pflichten. Will ein Arbeitnehmer kündigen, so muss er Kündigungsfristen einhalten. Für Schwangere gelten die Bestimmungen zum Mutterschutz, sie sind vor einer ordentlichen Entlassung grundsätzlich geschützt.

Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber muss Sicherheitsvorkehrungen treffen

Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Pflicht zur Arbeit sicher ausüben können. Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass die Arbeit ungefährlich ist. Dafür trifft er Sicherheitsvorkehrungen. Dazu gehört beispielsweise das Tragen von Arbeitsschutzkleidung, die er bereitstellt. Auch Gehörschutz oder Sichtschutz können dazu zählen sowie Hygienevorschriften. Der Arbeitsschutz zählt zu den Hauptpflichten des Arbeitgebers. Der Arbeitsschutz ist aber keine reine Sache des Arbeitgebers. Wenn einem Arbeitnehmer auffällt, dass sich gefährliche Situationen am Arbeitsplatz ergeben können, muss er dies bei seinem Arbeitgeber anzeigen. Nur so kann ein Unternehmen reagieren und seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Es ist im Interesse beider Seiten, dass dies möglichst rasch passiert.

Brandschutz: Unternehmer sind dazu verpflichtet

Arbeitgeber haben die Pflicht, Maßnahmen der Brandbekämpfung und Brandprävention nicht zu vernachlässigen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (Paragraf 618). Der Brandschutz ist eine Rechtsnorm, in welcher sich Vorgaben zu den Nebenpflichten finden. Diese gehören zum Arbeitsvertrag. Darin heißt es, der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor „Gefahren für Leben und Gesundheit“ zu schützen. Weitere Bestimmungen finden sich in den Normenwerken der Berufsgenossenschaften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen, die zur Prävention vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden müssen, beispielsweise Übungen und Schulungen. Dazu zählen zum Beispiel der Umgang mit Löschspray, Feuerlöscher und Feuer-Notruf-Stellen. Der Arbeitnehmer ist wiederum verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen.

Wer überprüft die Einhaltung der Rechte?

Es gibt Arbeitgeber, die die Rechte ihrer Mitarbeiter nicht beachten. Manchmal werden die Arbeitnehmerrechte systematisch beschnittet. Das betrifft häufig die Überschreitung der Arbeitszeiten, die unterschrittenen Ruhezeiten oder zu viele Überstunden. Betroffene sollten zunächst ein klärendes Gespräch mit ihrem Vorgesetzten führen. Wenn das nicht hilft, ist der Betriebsrat die nächste Anlaufstelle und die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zu besprechen. Der Betriebsrat hilft, Rechte der Mitarbeiter bei der Geschäftsleitung durchzusetzen. Hat auch das keinen Erfolg, können sich Betroffene entweder an die Gewerkschaft wenden oder zum Anwalt gehen. Umgekehrt kann ein Betrieb seine Mitarbeiter bei Pflichtverstößen abmahnen. Bei gravierenden Fällen oder Wiederholungen droht die Kündigung. In sehr schweren Fällen ist dies auch fristlos möglich.

Gewerkschaften schützen Arbeitnehmerrechte

Gewerkschaften kämpfen für die Rechte ihrer Mitglieder. Sie geben Arbeitnehmern eine Stimme, oft auch weit über die eigene Branche hinaus. Ihre zentrale Bestimmung ist es, Arbeitnehmerrechte durchzusetzen. Sie erkämpfen beispielsweise Tarifverträge, die unter anderem bessere Bezahlungen und mehr Urlaubstage ermöglichen. Um das durchzusetzen, wird häufig der Streik als Mittel eingesetzt. Mitglieder von Gewerkschaften erhalten ein Streikgeld. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder in arbeitsrechtlichen Belangen, bieten eine kostenfreie Rechtsberatung. Eine Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, sobald mindestens ein Arbeitnehmer Mitglied bei ihr ist. Grundsätzlich treten Gewerkschaften auch stark für die Rechte von Auszubildenden ein.